Indexmiete prüfen: Wann ist Ihre Mieterhöhung korrekt?
Bei einer Indexmieterhöhung darf Ihr Vermieter die Miete nur in dem Maß erhöhen, wie der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gestiegen ist.
Was ist eine Indexmiete?
Bei einem Indexmietvertrag ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Das bedeutet: Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete entsprechend erhöhen. Sinkt der VPI, müsste die Miete theoretisch auch sinken. Die Rechtsgrundlage ist § 557b BGB.
So wird die Erhöhung berechnet
Die Formel ist einfach, aber Vermieter machen häufig Fehler:
Neue Miete = Alte Miete × (VPI neu ÷ VPI alt)
Der VPI zum Zeitpunkt des letzten Referenzindex (z. B. bei Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung) wird mit dem aktuellen VPI verglichen. Die prozentuale Veränderung bestimmt, wie stark die Miete steigen darf.
Woran erkenne ich Fehler?
- Falscher Index verwendet: Manche Vermieter verwenden den HVPI (harmonisierten Index) statt den VPI. Der HVPI hat andere Werte und ist für Indexmieten nach § 557b BGB in der Regel nicht zulässig.
- Falsches Basisjahr: Der VPI hat verschiedene Basisjahre (2015=100 und 2020=100). Die Berechnung muss immer auf dem gleichen Basisjahr basieren.
- Rechenfehler: Selbst bei den richtigen Werten wird die Formel manchmal falsch angewendet — etwa durch Prozentzahlen statt Indexwerte in der Division.
- Fehlende Angaben im Schreiben: Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung und das Wirksamkeitsdatum enthalten.
Mindestabstand und Wirksamkeit
Zwischen zwei Indexmieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen. Die Erhöhung wird erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Schreibens wirksam. Rückwirkende Erhöhungen sind nach § 557b BGB in der Regel nicht zulässig.
In 60 Sekunden prüfen
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Nebenkostenabrechnung prüfenHäufige Fragen zur Indexmiete
Wie oft darf mein Vermieter die Indexmiete erhöhen?
Zwischen zwei Indexmieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen. Der Vermieter darf frühestens nach Ablauf dieser Frist eine erneute Anpassung verlangen.
Was passiert, wenn der VPI sinkt?
Wenn der Verbraucherpreisindex sinkt, müsste die Miete theoretisch auch sinken. In der Praxis kommt das selten vor, da der VPI langfristig steigt. Der Vermieter darf bei sinkendem VPI keine Erhöhung verlangen.
Darf mein Vermieter den HVPI statt den VPI verwenden?
Nein. Für Indexmieten nach § 557b BGB ist ausschließlich der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts maßgeblich. Der HVPI (Harmonisierter Verbraucherpreisindex) hat andere Werte und ist nach § 557b BGB in der Regel nicht zulässig.
Ab wann gilt die neue Miete?
Die erhöhte Miete wird erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach § 557b BGB in der Regel nicht zulässig.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung). mieteklar bietet keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG an. Alle Angaben sind allgemeine Rechtsinformationen ohne Einzelfallbezug. Für die rechtliche Beurteilung Ihres Falls empfehlen wir einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein.