Staffelmiete: Feste Erhöhungen von Anfang an
Bei der Staffelmiete stehen Zeitpunkte und Beträge der Mieterhöhungen schon im Vertrag. Was Mieter über ihre Rechte wissen müssen — und wie sich die Staffelmiete von der Indexmiete unterscheidet.
Was ist eine Staffelmiete?
Bei einer Staffelmiete nach § 557a BGB vereinbaren Mieter und Vermieter bereits bei Vertragsschluss, dass die Miete in bestimmten Zeitabständen um festgelegte Beträge steigt. Die Erhöhungen sind also von Anfang an transparent und planbar — für beide Seiten.
Gesetzliche Anforderungen
- Schriftform: Die Staffelmietvereinbarung muss schriftlich erfolgen.
- Geldbetrag: Die jeweilige Erhöhung muss als Geldbetrag (in Euro) oder als neue Gesamtmiete ausgewiesen sein — prozentuale Angaben allein reichen nicht.
- Mindestabstand: Zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen.
- Keine weiteren Erhöhungen: Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist nach § 557a Abs. 2 Satz 2 BGB jede Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen — also auch die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Zulässig bleibt nur die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nach § 560 BGB.
Kurzvergleich mit der Indexmiete
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick. Den ausführlichen Vergleich samt Entscheidungshilfe finden Sie unter Indexmiete oder Staffelmiete: Was ist besser?
Vor- und Nachteile für Mieter
Vorteile
- Mietentwicklung ist von Anfang an transparent
- Keine überraschenden Erhöhungen
- Bei hoher Inflation oft günstiger als Indexmiete
- Keine weiteren Erhöhungen nach §§ 558–559b BGB — auch keine Modernisierungsumlage
Nachteile
- Erhöhung steht fest — auch bei niedrigerer Inflation
- Kein Widerspruchsrecht gegen die Staffel
- Staffeln können über der Vergleichsmiete liegen
- Ihr Kündigungsrecht kann für bis zu vier Jahre ausgeschlossen werden (§ 557a Abs. 3 BGB)
Indexmiete statt Staffelmiete?
Wenn Ihr Mietvertrag eine Indexmiete vorsieht, richten sich die Erhöhungen nach dem VPI. Prüfen Sie kostenlos, ob die letzte Erhöhung korrekt berechnet wurde.
Indexmieterhöhung prüfenHäufige Fragen zur Staffelmiete
Was ist der Unterschied zwischen Staffel- und Indexmiete?
Bei der Staffelmiete stehen die Erhöhungsbeträge und Zeitpunkte von Anfang an im Vertrag fest. Bei der Indexmiete richtet sich die Erhöhung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) — sie ist also nicht vorhersehbar, sondern hängt von der Preisentwicklung ab.
Kann ich eine Staffelmieterhöhung ablehnen?
Nein. Die Staffelmieterhöhung wird automatisch wirksam — der Vermieter muss Sie lediglich in Textform darauf hinweisen. Sie müssen weder zustimmen noch können Sie widersprechen.
Gilt die Mietpreisbremse bei Staffelmiete?
Ja, und zwar für jede einzelne Staffel. Nach § 557a Abs. 4 BGB sind die §§ 556d bis 556g auf jede Mietstaffel anzuwenden — nicht nur auf die erste. Maßgeblich für die zulässige Höhe der zweiten und aller weiteren Staffeln ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Staffel fällig wird, und nicht der Beginn des Mietverhältnisses. Eine in einer vorangegangenen Staffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.
Darf der Vermieter neben der Staffelmiete weitere Erhöhungen verlangen?
Nein. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist nach § 557a Abs. 2 Satz 2 BGB jede Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen — das betrifft sowohl die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) als auch die Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB). Zulässig bleibt lediglich die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung nach § 560 BGB.
Rechtsgrundlage: § 557a BGB (Staffelmiete), § 557b BGB (Indexmiete). mieteklar bietet keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG an. Alle Angaben sind allgemeine Rechtsinformationen ohne Einzelfallbezug. Für die rechtliche Beurteilung Ihres Falls empfehlen wir einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein.