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VPI berechnen: Formel und Rechenbeispiel

Wie Sie aus zwei Indexständen des Verbraucherpreisindex die zulässige Mieterhöhung ermitteln — mit der amtlichen Formel, einem durchgerechneten Beispiel und den Fehlern, die Vermieter am häufigsten machen.

Die Formel

Für eine Indexmiete nach § 557b BGB brauchen Sie nur zwei Zahlen: den Indexstand zu Beginn (VPI alt) und den aktuellen Indexstand (VPI neu). Daraus ergeben sich zwei Werte.

Zulässige Erhöhung in Prozent

((VPI neu − VPI alt) ÷ VPI alt) × 100

Neue Miete in Euro

Alte Miete × (VPI neu ÷ VPI alt)

Beide Wege führen zum selben Ergebnis. Gerundet wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Angepasst wird die Nettokaltmiete — Betriebs- und Nebenkosten bleiben außen vor und werden separat über § 560 BGB angepasst. Ob und in welchem Umfang die Erhöhung verlangt werden darf, richtet sich zusätzlich nach der Indexklausel in Ihrem Mietvertrag: Viele Klauseln sehen Schwellenwerte oder längere Anpassungsintervalle vor.

Rechenbeispiel Schritt für Schritt

Angenommen, Ihre Nettokaltmiete beträgt 850 €. Der Vertrag stützt sich auf den VPI mit Basis 2020 = 100. Der Indexstand bei der letzten Anpassung lag bei 110,4, der aktuelle Indexstand bei 119,3.

Schritt 1 — Prozentuale Veränderung
((119,3 − 110,4) ÷ 110,4) × 100 = 8,06 %
Schritt 2 — Neue Miete
850 € × (119,3 ÷ 110,4) = 918,52 €
Schritt 3 — Vergleich mit der Forderung
Fordert Ihr Vermieter 935 €, verlangt er 16,48 € pro Monat zu viel — auf ein Jahr gerechnet knapp 198 €.

Die drei häufigsten Fehler beim Berechnen

  • Falscher Index: Verwendet wird der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) statt des deutschen VPI. Für Indexmieten nach § 557b BGB ist allein der deutsche VPI maßgeblich.
  • Gemischte Basisjahre: Ein Wert stammt aus der Zeitreihe 2015 = 100, der andere aus 2020 = 100. Das verzerrt das Ergebnis erheblich — rechnen Sie immer innerhalb einer Zeitreihe.
  • Erhöhung auf die Bruttomiete: Die Indexanpassung gilt nur für die Nettokaltmiete, nicht für Neben- oder Betriebskosten.

Was das Ergebnis nicht berücksichtigt

Auch eine rechnerisch korrekte Erhöhung kann unwirksam sein. Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen, die Erhöhung wirkt frühestens ab dem übernächsten Monat nach Zugang, und rückwirkende Erhöhungen sind unzulässig. Die Erklärung muss außerdem in Textform ergehen und nach § 557b Abs. 3 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben. Formfehler prüfen.

Automatisch berechnen lassen

Sie müssen die Indexstände nicht selbst heraussuchen. Geben Sie Miete und Zeitraum ein — der Rechner zieht die amtlichen VPI-Werte automatisch und zeigt Ihnen sofort, ob Ihr Vermieter richtig gerechnet hat. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Häufige Fragen zur VPI-Berechnung

Wie berechnet man den VPI?

Den Verbraucherpreisindex selbst berechnet das Statistische Bundesamt (Destatis) — Sie müssen ihn nicht ermitteln, sondern nur die veröffentlichten Werte ablesen. Für Mieter relevant ist die prozentuale Veränderung zwischen zwei Indexständen: ((VPI neu − VPI alt) ÷ VPI alt) × 100. Diesen Prozentwert darf Ihr Vermieter bei einer Indexmiete auf die Miete aufschlagen.

Wie lautet die Formel für die Indexmieterhöhung?

Neue Miete = Alte Miete × (VPI neu ÷ VPI alt). Alternativ können Sie zuerst die prozentuale Veränderung berechnen und diese auf die Miete anwenden — das Ergebnis ist identisch. Gerundet wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen.

Welcher Index gilt für die Indexmiete?

Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex für Deutschland (alle privaten Haushalte) des Statistischen Bundesamts. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ist für Indexmietverträge nach § 557b BGB nicht zulässig. Verwendet Ihr Vermieter HVPI-Werte, ist das ein deutlicher Hinweis auf eine fehlerhafte Berechnung.

Was bedeutet das Basisjahr 2020 = 100?

Das Basisjahr ist der Referenzpunkt der Zeitreihe: Im Durchschnitt des Jahres 2020 hat der Index den Wert 100. Ein Indexstand von 120 bedeutet also 20 % höhere Preise als 2020. Ältere Verträge nennen teilweise noch die Basis 2015 = 100. Wichtig: Rechnen Sie immer innerhalb einer Zeitreihe — mischen Sie niemals Werte aus zwei verschiedenen Basisjahren.

Kann ich Werte von Basis 2015 in Basis 2020 umrechnen?

Rechnen Sie nicht selbst um. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht beide Zeitreihen — nutzen Sie die Zeitreihe, auf die Ihr Mietvertrag verweist. Eine eigene Umrechnung über einen Umrechnungsfaktor führt wegen Rundungen zu abweichenden Ergebnissen und ist als Berechnungsgrundlage nicht geeignet.

Wo finde ich die aktuellen VPI-Werte?

Alle monatlichen Werte seit 2015 finden Sie in unserer VPI-Übersicht. Die Daten stammen direkt aus der Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamts und werden monatlich aktualisiert.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 — Rechtsgrundlage: § 557b BGB (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung). mieteklar bietet keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG an. Alle Angaben sind allgemeine Rechtsinformationen ohne Einzelfallbezug. Für die rechtliche Beurteilung Ihres Falls empfehlen wir einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein.