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Kaution zurückfordern

Nach dem Auszug muss Ihr Vermieter die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückzahlen. Wenn er das nicht tut, hilft ein schriftliches Mahnschreiben.

Wie lange darf der Vermieter mit der Rückzahlung warten?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24.03.1999 – XII ZR 124/97) gilt eine Frist von 3 bis 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung als angemessen. Innerhalb dieser Zeit darf der Vermieter prüfen, ob Schadensersatzansprüche oder ausstehende Nebenkosten bestehen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Rückzahlung schriftlich einfordern.

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

  • Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen und Ihnen zurechenbar sind
  • Ausstehende Mietzahlungen
  • Noch nicht abgerechnete Nebenkosten — der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung zurückhalten

Normale Abnutzungsspuren (kleine Kratzer, Verfärbungen durch Sonnenlicht, Dübellöcher) gehen nicht zu Ihren Lasten.

Was muss in das Mahnschreiben?

  • Datum des Auszugs und der Wohnungsübergabe
  • Höhe der geleisteten Kaution
  • Ihre aktuelle Bankverbindung (IBAN)
  • Fristsetzung zur Rückzahlung (14 Tage sind üblich)
  • Hinweis auf gerichtliche Geltendmachung bei Fristversäumnis

Was passiert, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Nach Fristablauf können Sie einen Rechtsanwalt einschalten oder direkt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Häufig reicht bereits ein anwaltliches Mahnschreiben, damit der Vermieter zahlt. Lassen Sie sich von Ihrem Mieterverein beraten — die Mitgliedschaft amortisiert sich oft schon bei einem Fall.

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Dieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des RDG. Passen Sie den Text an Ihren konkreten Fall an und lassen Sie ihn im Zweifel von einer rechtskundigen Person prüfen. mieteklar bietet keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an.