CO₂-Kostenaufteilung prüfen
Ihr Vermieter muss einen Teil der CO₂-Kosten selbst tragen — je nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes. Der Rechner ordnet Ihr Gebäude in das gesetzliche Stufenmodell ein und prüft, ob der geforderte Anteil stimmt.
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Gebäude und Abrechnungszeitraum
Diese Angaben stufen Ihr Gebäude in das gesetzliche Stufenmodell ein.
Rechtsgrundlagen: CO2KostAufG (§§ 4–7), BMWK-Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten; Zertifikatepreis 2026: DEHSt im Umweltbundesamt · § 5 CO2KostAufG. mieteklar bietet keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG an. Alle Angaben sind allgemeine Rechtsinformationen ohne Einzelfallbezug. Für die rechtliche Beurteilung Ihres Falls empfehlen wir einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein.