VPI Juni 2017: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Juni 2017 bei 96.5 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Juni 2017
96.5
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Mai 2017)
+0.31 %
96.2 → 96.5
Gegenüber Vorjahr (Juni 2016)
+1.37 %
95.2 → 96.5
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Juni 2016 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Juni 2017 | 96.5 | +0.31 % |
| Mai 2017 | 96.2 | +0.00 % |
| April 2017 | 96.2 | +0.42 % |
| März 2017 | 95.8 | +0.21 % |
| Februar 2017 | 95.6 | +0.53 % |
| Januar 2017 | 95.1 | — |
Häufige Fragen zum VPI Juni 2017
Was bedeutet der VPI von 96.5 im Juni 2017?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 96.5 im Juni 2017 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -3.5 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Juni 2017 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Juni 2016 (VPI 95.2) ist der Index um 1.37 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 810,92 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.
Alle VPI-Werte des Jahres 2017 auf einen Blick: VPI 2017 — Jahresübersicht
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.