VPI Dezember 2020: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Dezember 2020 bei 99.8 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Dezember 2020
99.8
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (November 2020)
+0.10 %
99.7 → 99.8
Gegenüber Vorjahr (Dezember 2019)
-0.20 %
100.0 → 99.8
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Dezember 2019 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Dezember 2020 | 99.8 | +0.10 % |
| November 2020 | 99.7 | -0.20 % |
| Oktober 2020 | 99.9 | +0.20 % |
| September 2020 | 99.7 | +0.00 % |
| August 2020 | 99.7 | +0.00 % |
| Juli 2020 | 99.7 | — |
Häufige Fragen zum VPI Dezember 2020
Was bedeutet der VPI von 99.8 im Dezember 2020?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 99.8 im Dezember 2020 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -0.2 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Dezember 2020 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Dezember 2019 (VPI 100.0) ist der Index um -0.20 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 798,40 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.
Alle VPI-Werte des Jahres 2020 auf einen Blick: VPI 2020 — Jahresübersicht
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.