VPI Januar 2022: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Januar 2022 bei 105.2 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Januar 2022
105.2
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Dezember 2021)
+0.48 %
104.7 → 105.2
Gegenüber Vorjahr (Januar 2021)
+4.16 %
101.0 → 105.2
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Januar 2021 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Januar 2022 | 105.2 | +0.48 % |
| Dezember 2021 | 104.7 | +0.19 % |
| November 2021 | 104.5 | +0.19 % |
| Oktober 2021 | 104.3 | +0.48 % |
| September 2021 | 103.8 | +0.29 % |
| August 2021 | 103.5 | — |
Häufige Fragen zum VPI Januar 2022
Was bedeutet der VPI von 105.2 im Januar 2022?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 105.2 im Januar 2022 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um 5.2 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Januar 2022 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Januar 2021 (VPI 101.0) ist der Index um 4.16 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 833,27 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).
Alle VPI-Daten für Januar 2022 auf einen Blick: VPI Januar 2022 — Detailseite
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.