mieteklar

VPI März 2026: Was bedeutet das für Ihre Miete?

Der Verbraucherpreisindex liegt im März 2026 bei 124.5 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.

Verbraucherpreisindex März 2026

124.5

Basis 2020 = 100

Veränderung im Überblick

Gegenüber Vormonat (Februar 2026)

+1.14 %

123.1124.5

Gegenüber Vorjahr (März 2025)

+2.72 %

121.2 124.5

Was bedeutet das für Ihre Miete?

Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im März 2025 bedeutet das:

Bisherige Kaltmiete800,00 €
Inflationsrate (Jahresvergleich)+2.72 %
Rechnerische Erhöhung+21,78
Korrekte neue Miete821,78

Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.

VPI-Entwicklung der letzten Monate

MonatVPIVeränderung
März 2026124.5+1.14 %
Februar 2026123.1+0.24 %
Januar 2026122.8+0.08 %
Dezember 2025122.7+0.00 %
November 2025122.7-0.24 %
Oktober 2025123.0

Häufige Fragen zum VPI März 2026

Was bedeutet der VPI von 124.5 im März 2026?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 124.5 im März 2026 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um 24.5 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.

Wie wirkt sich der VPI März 2026 auf meine Indexmiete aus?

Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum März 2025 (VPI 121.2) ist der Index um 2.72 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 821,78 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.

Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?

Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.

Alle VPI-Werte des Jahres 2026 auf einen Blick: VPI 2026 — Jahresübersicht

Ihre Mieterhöhung prüfen

Hat Ihr Vermieter die Miete korrekt erhöht? Prüfen Sie es kostenlos mit den aktuellen VPI-Daten von mieteklar.

Kostenlos prüfen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.