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CO₂-Abgabe zu hoch? So prüfen Sie Ihren Anteil

Die CO₂-Kosten sind seit 2023 ein fester Bestandteil jeder Heizkostenabrechnung — und eine häufige Fehlerquelle. Rechnen Sie nach, ob Ihr Vermieter seinen Anteil korrekt abgezogen hat.

Die drei typischen Fehlermuster

  • Kein Abzug: Der Mieter zahlt 100 Prozent der CO₂-Kosten, obwohl das Stufenmodell einen Vermieteranteil vorsieht — unwirksame Überumlage nach § 6 Abs. 1 CO2KostAufG.
  • Falsche Stufe: Das Gebäude wird mit zu günstigem Ausstoß eingestuft (oder der Ausstoß falsch berechnet), sodass der Mieteranteil höher ausfällt als erlaubt.
  • Falscher Preis: Die Abrechnung legt einen Zertifikatepreis zugrunde, der nicht dem maßgeblichen Preis des Erwerbsjahres entspricht (2023: 30 €, 2024: 45 €, 2025: 55 €, 2026: 60 € je Tonne).

Ihre Nachrechnung in vier Schritten

  1. Lesen Sie Verbrauch (kWh), Gesamtwohnfläche und Brennstoff aus der Abrechnung ab — fehlen sie, verlangen Sie Belegeinsicht.
  2. Berechnen Sie den Ausstoß: Verbrauch × Emissionsfaktor ÷ Fläche (Erdgas 0,20088 / Heizöl 0,2664 / Flüssiggas 0,2358 / Kohle 0,3571 kg CO₂ je kWh).
  3. Ordnen Sie den Ausstoß der Stufentabelle zu — Mieteranteil zwischen 100 % (sehr effizient) und 5 % (über 52 kg CO₂/m²/Jahr).
  4. Vergleichen Sie: geforderter CO₂-Anteil vs. korrekter Anteil. Die Differenz können Sie schriftlich zurückfordern.

Was der Vermieter ausweisen muss

§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG verpflichtet den Vermieter, den CO₂-Anteil, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen in der Abrechnung auszuweisen. Fehlt das, greift Ihr Kürzungsrecht von 3 Prozent der Heizkosten (§ 7 Abs. 4). Die Kürzung können Sie unabhängig von der sachlichen Prüfung geltend machen.

Gas-Etagenheizung: Ihr Erstattungsanspruch

Wer sich selbst mit Wärme versorgt, zahlt den CO₂-Preis direkt an den Lieferanten — bekommt aber den Vermieteranteil nach dem Stufenmodell erstattet (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Wichtig ist die Frist: 12 Monate ab der Lieferantenabrechnung, in Textform geltend zu machen. Danach verfällt der Anspruch.

Ihren CO₂-Anteil in 2 Minuten prüfen

Verbrauch, Wohnfläche und geforderter Betrag eingeben — der Rechner ordnet Ihr Gebäude in das Stufenmodell ein und zeigt den korrekten Mieteranteil.

Zum CO₂-Rechner

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob mein CO₂-Anteil zu hoch ist?

Vergleichen Sie den geforderten CO₂-Betrag mit dem rechnerisch korrekten: Verbrauch des Gebäudes in kWh × Emissionsfaktor ÷ Gesamtwohnfläche ergibt den Ausstoß je Quadratmeter — die Anlage zum CO2KostAufG ordnet ihn einer Stufe mit festem Mieteranteil zu. Unser Rechner macht diese Rechnung automatisch.

Wie fordere ich zu viel gezahlte CO₂-Kosten zurück?

Schriftlich, unter Angabe des fehlerhaften Postens und des Differenzbetrags. Bei Selbstversorgung (Etagenheizung) gilt eine 12-Monats-Frist ab der Lieferantenabrechnung (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG). Bei zentraler Heizung läuft die normale Widerspruchsfrist der Betriebskostenabrechnung.

Was ist die 3-Prozent-Kürzung?

Weist der Vermieter den CO₂-Anteil nicht korrekt aus (Einstufung, Berechnungsgrundlagen, Ihr Anteil), dürfen Sie den in der Abrechnung ausgewiesenen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Die Kürzung ist ein eigenständiges Recht neben der sachlichen Prüfung.

Der Vermieter hat gar keinen CO₂-Abzug gemacht — was nun?

Dann hat er möglicherweise seinen gesetzlichen Anteil nicht abgezogen. Fordern Sie die Aufschlüsselung schriftlich an und rechnen Sie nach: Je nach Stufe muss der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der fehlende Abzug ist eine Überumlage und unwirksam.

Rechtsgrundlagen: CO2KostAufG (§§ 4–7), BMWK-Leitfaden zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten; Zertifikatepreis 2026: DEHSt im Umweltbundesamt · § 6 CO2KostAufG. mieteklar bietet keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG an. Alle Angaben sind allgemeine Rechtsinformationen ohne Einzelfallbezug. Für die rechtliche Beurteilung Ihres Falls empfehlen wir einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein.