VPI Dezember 2016: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Dezember 2016 bei 95.6 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Dezember 2016
95.6
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (November 2016)
+0.63 %
95.0 → 95.6
Gegenüber Vorjahr (Dezember 2015)
+1.38 %
94.3 → 95.6
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Dezember 2015 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Dezember 2016 | 95.6 | +0.63 % |
| November 2016 | 95.0 | -0.63 % |
| Oktober 2016 | 95.6 | +0.10 % |
| September 2016 | 95.5 | +0.10 % |
| August 2016 | 95.4 | -0.10 % |
| Juli 2016 | 95.5 | — |
Häufige Fragen zum VPI Dezember 2016
Was bedeutet der VPI von 95.6 im Dezember 2016?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 95.6 im Dezember 2016 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -4.4 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Dezember 2016 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Dezember 2015 (VPI 94.3) ist der Index um 1.38 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 811,03 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).
Alle VPI-Daten für Dezember 2016 auf einen Blick: VPI Dezember 2016 — Detailseite
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.