VPI Januar 2018: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Januar 2018 bei 96.4 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Januar 2018
96.4
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Dezember 2017)
-0.52 %
96.9 → 96.4
Gegenüber Vorjahr (Januar 2017)
+1.37 %
95.1 → 96.4
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Januar 2017 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Januar 2018 | 96.4 | -0.52 % |
| Dezember 2017 | 96.9 | +0.41 % |
| November 2017 | 96.5 | -0.41 % |
| Oktober 2017 | 96.9 | -0.10 % |
| September 2017 | 97.0 | +0.00 % |
| August 2017 | 97.0 | — |
Häufige Fragen zum VPI Januar 2018
Was bedeutet der VPI von 96.4 im Januar 2018?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 96.4 im Januar 2018 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -3.6 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Januar 2018 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Januar 2017 (VPI 95.1) ist der Index um 1.37 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 810,94 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.
Alle VPI-Werte des Jahres 2018 auf einen Blick: VPI 2018 — Jahresübersicht
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.