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VPI Juni 2025: Was bedeutet das für Ihre Miete?

Der Verbraucherpreisindex liegt im Juni 2025 bei 121.8 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.

Verbraucherpreisindex Juni 2025

121.8

Basis 2020 = 100

Veränderung im Überblick

Gegenüber Vormonat (Mai 2025)

+0.00 %

121.8121.8

Gegenüber Vorjahr (Juni 2024)

+2.01 %

119.4 121.8

Was bedeutet das für Ihre Miete?

Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Juni 2024 bedeutet das:

Bisherige Kaltmiete800,00 €
Inflationsrate (Jahresvergleich)+2.01 %
Rechnerische Erhöhung+16,08
Korrekte neue Miete816,08

Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.

VPI-Entwicklung der letzten Monate

MonatVPIVeränderung
Juni 2025121.8+0.00 %
Mai 2025121.8+0.08 %
April 2025121.7+0.41 %
März 2025121.2+0.33 %
Februar 2025120.8+0.42 %
Januar 2025120.3

Häufige Fragen zum VPI Juni 2025

Was bedeutet der VPI von 121.8 im Juni 2025?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 121.8 im Juni 2025 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um 21.8 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.

Wie wirkt sich der VPI Juni 2025 auf meine Indexmiete aus?

Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Juni 2024 (VPI 119.4) ist der Index um 2.01 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 816,08 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.

Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?

Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).

Alle VPI-Daten für Juni 2025 auf einen Blick: VPI Juni 2025 — Detailseite

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.