VPI Juli 2025: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Juli 2025 bei 122.2 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Juli 2025
122.2
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Juni 2025)
+0.33 %
121.8 → 122.2
Gegenüber Vorjahr (Juli 2024)
+2.00 %
119.8 → 122.2
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Juli 2024 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Juli 2025 | 122.2 | +0.33 % |
| Juni 2025 | 121.8 | +0.00 % |
| Mai 2025 | 121.8 | +0.08 % |
| April 2025 | 121.7 | +0.41 % |
| März 2025 | 121.2 | +0.33 % |
| Februar 2025 | 120.8 | — |
Häufige Fragen zum VPI Juli 2025
Was bedeutet der VPI von 122.2 im Juli 2025?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 122.2 im Juli 2025 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um 22.2 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Juli 2025 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Juli 2024 (VPI 119.8) ist der Index um 2.00 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 816,03 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).
Alle VPI-Daten für Juli 2025 auf einen Blick: VPI Juli 2025 — Detailseite
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.