VPI April 2016: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im April 2016 bei 94.6 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex April 2016
94.6
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (März 2016)
+0.11 %
94.5 → 94.6
Gegenüber Vorjahr (April 2015)
-0.11 %
94.7 → 94.6
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im April 2015 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| April 2016 | 94.6 | +0.11 % |
| März 2016 | 94.5 | +0.64 % |
| Februar 2016 | 93.9 | +0.32 % |
| Januar 2016 | 93.6 | -0.74 % |
| Dezember 2015 | 94.3 | +0.00 % |
| November 2015 | 94.3 | — |
Häufige Fragen zum VPI April 2016
Was bedeutet der VPI von 94.6 im April 2016?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 94.6 im April 2016 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -5.4 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI April 2016 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum April 2015 (VPI 94.7) ist der Index um -0.11 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 799,16 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.
Alle VPI-Werte des Jahres 2016 auf einen Blick: VPI 2016 — Jahresübersicht
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.