VPI Mai 2016: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Mai 2016 bei 95.1 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Mai 2016
95.1
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (April 2016)
+0.53 %
94.6 → 95.1
Gegenüber Vorjahr (Mai 2015)
+0.21 %
94.9 → 95.1
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Mai 2015 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Mai 2016 | 95.1 | +0.53 % |
| April 2016 | 94.6 | +0.11 % |
| März 2016 | 94.5 | +0.64 % |
| Februar 2016 | 93.9 | +0.32 % |
| Januar 2016 | 93.6 | -0.74 % |
| Dezember 2015 | 94.3 | — |
Häufige Fragen zum VPI Mai 2016
Was bedeutet der VPI von 95.1 im Mai 2016?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 95.1 im Mai 2016 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -4.9 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Mai 2016 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Mai 2015 (VPI 94.9) ist der Index um 0.21 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 801,69 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.
Alle VPI-Werte des Jahres 2016 auf einen Blick: VPI 2016 — Jahresübersicht
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.