mieteklar

VPI Mai 2018: Was bedeutet das für Ihre Miete?

Der Verbraucherpreisindex liegt im Mai 2018 bei 98.2 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.

Verbraucherpreisindex Mai 2018

98.2

Basis 2020 = 100

Veränderung im Überblick

Gegenüber Vormonat (April 2018)

+0.72 %

97.5 → 98.2

Gegenüber Vorjahr (Mai 2017)

+2.08 %

96.2 → 98.2

Was bedeutet das für Ihre Miete?

Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Mai 2017 bedeutet das:

Bisherige Kaltmiete800,00 €
Inflationsrate (Jahresvergleich)+2.08 %
Rechnerische Erhöhung+16,63 €
Korrekte neue Miete816,63 €

Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.

VPI-Entwicklung der letzten Monate

MonatVPIVeränderung
Mai 201898.2+0.72 %
April 201897.5+0.31 %
März 201897.2+0.52 %
Februar 201896.7+0.31 %
Januar 201896.4-0.52 %
Dezember 201796.9—

Häufige Fragen zum VPI Mai 2018

Was bedeutet der VPI von 98.2 im Mai 2018?▼

Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 98.2 im Mai 2018 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -1.8 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.

Wie wirkt sich der VPI Mai 2018 auf meine Indexmiete aus?▼

Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Mai 2017 (VPI 96.2) ist der Index um 2.08 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 816,63 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.

Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼

Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.

Alle VPI-Werte des Jahres 2018 auf einen Blick: VPI 2018 — Jahresübersicht

Ihre Mieterhöhung prüfen

Hat Ihr Vermieter die Miete korrekt erhöht? Prüfen Sie es kostenlos mit den aktuellen VPI-Daten von mieteklar.

Kostenlos prüfen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.