VPI Juni 2018: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Juni 2018 bei 98.3 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Juni 2018
98.3
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Mai 2018)
+0.10 %
98.2 → 98.3
Gegenüber Vorjahr (Juni 2017)
+1.87 %
96.5 → 98.3
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Juni 2017 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Juni 2018 | 98.3 | +0.10 % |
| Mai 2018 | 98.2 | +0.72 % |
| April 2018 | 97.5 | +0.31 % |
| März 2018 | 97.2 | +0.52 % |
| Februar 2018 | 96.7 | +0.31 % |
| Januar 2018 | 96.4 | — |
Häufige Fragen zum VPI Juni 2018
Was bedeutet der VPI von 98.3 im Juni 2018?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 98.3 im Juni 2018 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -1.7 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Juni 2018 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Juni 2017 (VPI 96.5) ist der Index um 1.87 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 814,92 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.
Alle VPI-Werte des Jahres 2018 auf einen Blick: VPI 2018 — Jahresübersicht
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.