VPI Juli 2018: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Juli 2018 bei 98.7 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Juli 2018
98.7
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Juni 2018)
+0.41 %
98.3 → 98.7
Gegenüber Vorjahr (Juli 2017)
+1.86 %
96.9 → 98.7
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Juli 2017 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Juli 2018 | 98.7 | +0.41 % |
| Juni 2018 | 98.3 | +0.10 % |
| Mai 2018 | 98.2 | +0.72 % |
| April 2018 | 97.5 | +0.31 % |
| März 2018 | 97.2 | +0.52 % |
| Februar 2018 | 96.7 | — |
Häufige Fragen zum VPI Juli 2018
Was bedeutet der VPI von 98.7 im Juli 2018?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 98.7 im Juli 2018 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -1.3 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Juli 2018 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Juli 2017 (VPI 96.9) ist der Index um 1.86 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 814,86 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.
Alle VPI-Werte des Jahres 2018 auf einen Blick: VPI 2018 — Jahresübersicht
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.