VPI Juni 2019: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Juni 2019 bei 99.9 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Juni 2019
99.9
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Mai 2019)
+0.30 %
99.6 → 99.9
Gegenüber Vorjahr (Juni 2018)
+1.63 %
98.3 → 99.9
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Juni 2018 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Juni 2019 | 99.9 | +0.30 % |
| Mai 2019 | 99.6 | +0.20 % |
| April 2019 | 99.4 | +0.91 % |
| März 2019 | 98.5 | +0.41 % |
| Februar 2019 | 98.1 | +0.41 % |
| Januar 2019 | 97.7 | — |
Häufige Fragen zum VPI Juni 2019
Was bedeutet der VPI von 99.9 im Juni 2019?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 99.9 im Juni 2019 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -0.1 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Juni 2019 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Juni 2018 (VPI 98.3) ist der Index um 1.63 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 813,02 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).
Alle VPI-Daten für Juni 2019 auf einen Blick: VPI Juni 2019 — Detailseite
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.