VPI Januar 2019: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Januar 2019 bei 97.7 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Januar 2019
97.7
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Dezember 2018)
-0.81 %
98.5 → 97.7
Gegenüber Vorjahr (Januar 2018)
+1.35 %
96.4 → 97.7
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Januar 2018 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Januar 2019 | 97.7 | -0.81 % |
| Dezember 2018 | 98.5 | +0.00 % |
| November 2018 | 98.5 | -0.61 % |
| Oktober 2018 | 99.1 | +0.10 % |
| September 2018 | 99.0 | +0.20 % |
| August 2018 | 98.8 | — |
Häufige Fragen zum VPI Januar 2019
Was bedeutet der VPI von 97.7 im Januar 2019?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 97.7 im Januar 2019 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -2.3 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Januar 2019 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Januar 2018 (VPI 96.4) ist der Index um 1.35 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 810,79 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Die Erklärung muss nach § 557b Abs. 3 S. 2 BGB die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben; eine reine Prozentangabe ohne Euro-Betrag genügt dafür nicht.
Alle VPI-Werte des Jahres 2019 auf einen Blick: VPI 2019 — Jahresübersicht
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 (Datenlizenz Deutschland — Namensnennung) · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.